Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Prüfverfahren
Die Prophylaxe von Zahnkrankheiten ist für alle Zahnärzte selbstverständlich und integraler Bestandteil des täglichen Praxislebens. Die Bezahlung der erbrachten Leistungen wird gesichert unter Beachtung der Abrechnungsvorschriften, die bekannt sind und eingehalten werden müssen. Bei manchen Leistungen ist es aber sinnvoll, im eigenen Interesse „Vorsorge zu treffen“, um einer möglichen Ladung vor den Prüfungsausschuss wegen des Vorwurfs der Unwirtschaftlichkeit aus dem Weg zu gehen. Das ist besonders dann von wichtiger Bedeutung, wenn längst überholte Vorschriften der wissenschaftlichen und vor allem rechtlichen Entwicklung nicht angepasst wurden.