Tritt gegen den Chef = fristlose Kündigung
Ein Streit, ein Stoß, ein Tritt – und plötzlich ist der Arbeitsplatz weg. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte genauso einen Fall zu entscheiden. Und das Gericht stellte klar: Eine außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit kann selbst dann zulässig sein, wenn die Gewalt nicht besonders heftig war. Es reicht, dass ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten körperlich angreift und damit den Respekt am Arbeitsplatz verletzt.
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