Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe gesetzlich zu sichern und den Einfluss externer Finanzinvestoren in Steuerberatungskanzleien auszuschließen. Was für Steuerberater als zwingend notwendig erkannt wird, gilt in gleicher Weise für die zahnärztliche Berufsausübung: Medizinische Entscheidungen müssen allein am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein – nicht an Renditeerwartungen.
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