Datenschutz in der Zahnarztpraxis: Es wird ernst
Das Thema Datenschutz bewegt momentan viele. In der Tat ist zu vermelden: Der Gesetzgeber macht Ernst. Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltendes Recht in Kraft, außerdem wird das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) komplett neu gefasst. Der Datenschutz an sich soll insgesamt gestärkt, die Rechte der Betroffenen – hier also der Patienten – sollen umfassender geschützt und gewahrt werden.