Die Behandlung der Parodontitis bei Menschen nach § 22a
Seit Juli 2021 ist die Behandlung der Parodontitis bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung neu geregelt. Die Behandlung nach § 22a richtet sich an Versicherte, bei denen die systematische Therapie gemäß regulärer PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Neben Erfahrungen und Überlegungen zur verkürzten Versorgungsstrecke werden nachfolgend sowohl fördernde Faktoren als auch Barrieren im Hinblick auf die Umsetzung in der täglichen Praxis aufgezeigt und diskutiert.