Spezialfälle bei der Bewertung einer Zahnarztpraxis
Die Kenntnis über den Wert einer Zahnarztpraxis ist eine relevante Voraussetzung für den Kauf oder Verkauf der Praxis, für die Gründung oder Auflösung von Berufsausübungsgemeinschaften, in Erbschaftsangelegenheiten oder bei Ehescheidungen. Die modifizierte Ertragswertmethode stellt hierbei das derzeit aktuellste Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Praxiswertes dar. Dafür ist die Ermittlung des materiellen Sachwerts sowie des ideellen Werts (Goodwill) von besonderer Bedeutung.