Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen
Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab. Der Europäische Gerichtshof vertritt in aktuellen Urteilen eine andere Position. Wie betroffene Unternehmen profitieren können, erläutert nachfolgend Steuerberaterin Martina Dapper.