Teil 2: Zündstoff „zahnärztliches Praxislabor“ – eine rechtliche Neubewertung
Prof. Dr. Steffen Detterbeck von der Philipps-Universität Marburg führt hier seine rechtliche Bewertung des Praxislabors fort. Gewerbliche Labore unterliegen besonders strengen Anforderungen, weil in ihnen ein gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk ausgeübt wird. Demgegenüber sind zahnärztliche Praxislabore nach überkommener höchstrichterlicher Rechtsprechung privilegiert. Deshalb ist heftig umstritten, unter welchen Voraussetzungen ein Praxislabor angenommen werden darf. Die Meinungsverschiedenheiten beruhen u. a. darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht klar und eindeutig sind und das Recht sich zudem fortentwickelt. Das Fazit des Autors lässt aufhorchen.