Zündstoff „zahnärztliches Praxislabor“ – eine rechtliche Neubewertung
Die Frage, ob ein Dentallabor zulässig ist, das einer Zahnarztpraxis angegliedert ist und zahntechnische Produkte herstellt („zahnärztliches Praxislabor“), ohne die handwerksrechtlichen Vorschriften zu beachten, die für ein externes gewerbliches Dentallabor gelten, wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Die Zahnärzteschaft erachtet dieses Modell aus nachvollziehbaren Gründen für prinzipiell zulässig. Die Inhaber gewerblicher Dentallabore vertreten aus ebenso nachvollziehbaren Gründen die gegenteilige Auffassung. In einem zweiteiligen Beitrag stellt Prof. Dr. Steffen Detterbeck (Universität Marburg) den Sachverhalt detailliert dar.
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