GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 abrechenbar
Abrechnungspraxis Die Frage, ob die adhäsive Befestigung (GOZ-Nr. 2197) neben der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig ist, sorgt seit Jahren für Unsicherheit in der kieferorthopädischen Praxis. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Urteil vom 13.01.2025 – 12 C 40/23) bringt hier nun erfreuliche Klarheit. Das Gericht stellt fest Trotz abweichender Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die