Besser Schulen als Haften
Regelmäßige Pflichtschulungen in der Zahnarztpraxis sollen zumeist die Sicherheit der Patienten und/oder MitarbeiterInnen gewährleisten und nicht zuletzt auch die PraxisinhaberInnen vor Haftungsansprüchen schützen. Oftmals vergessen wird dabei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).