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Autor/in

Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Rechtsanwalt, Fachanwalt für ArbeitsrechtProfessor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius

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2 Artikel verfügbar


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Pflicht und Recht auf Homeoffice endete zum 30. Juni 2021

Zu Beginn der dritten Welle führte der Bundesgesetzgeber Homeoffice-Pflicht für Unternehmen ein. Unternehmen mussten Bürobeschäftigte, deren Anwesenheit im Betrieb nicht aus betrieblichen Gründen zwingend war, von zuhause aus arbeiten lassen. Einher damit ging auch eine Verpflichtung für Beschäftigte, dieser Aufforderung nachzukommen.  

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