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Autor/in

Hans-Gerd Hebinck

Dipl.-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck

Datenschutzbeauftragter (IHK),zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)

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6 Artikel verfügbar


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Wie steht es um die Datenschutzhinweise nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung?

Wer Datenschutzhinweise für die Laborwebseite erstellt, unterschätzt oft die Aufgabe. Bislang folgen Werbeagentur, IT-Service oder man selbst der Gewohnheit, Angaben von anderen Webseiten im Netz zu kopieren und nach bestem Wissen und Gewissen anzupassen. Seit Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nun sollten Sie also unbedingt handeln und die bisherigen Datenschutzhinweise mit den jetzt gültigen Anforderungen abgleichen.

Ist Ihr Dentallabor gut vorbereitet?

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, regelt und vereinheitlicht den Datenschutz in 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen europaweit. Einige Themen sind für Dentallabore besonders relevant. Zu Ihrer ersten Orientierung haben wir Ihnen im Folgenden wichtige inhaltliche Punkte als einen Frage- Antwort-Katalog zusammengestellt.

Digitaler Workflow in der Cloud

Auf der diesjährigen IDS haben Industrie, Handel, Fräszentren und Softwarefirmen ihre neuen und schon eingeführten Angebote zur Nutzung von Cloud-Systemen präsentiert. Unsere Autoren Hans-Gerd Hebinck und Karsten Schulz klären hier auf: Die Vorteile von Cloud-Computing in Zeiten des CAD/CAM sind bestechend, aber der Umgang mit Patientendaten fordert große Umsicht.

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