Unternehmensnachfolge im Dentallabor
Wie müssen Nachfolgelösungen für Dentallabore praktisch gestaltet sein, damit sie gelingen? Unternehmensberater Hans-Gerd Hebinck zeigt die wesentlichen Optionen auf und bietet Orientierung.
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Monatlich erhält jeder Laborunternehmer von seinem Steuerberater eine Auswertung seiner Buchführung, die sogenannte BWA. Leider wird diese betriebswirtschaftliche Auswertung allzu oft ungelesen abgelegt. Dabei enthält sie wertvolle Informationen über die finanzielle Situation des Dentallabors – für den, der weiß, wie man die BWA liest und interpretiert.
Wer Datenschutzhinweise für die Laborwebseite erstellt, unterschätzt oft die Aufgabe. Bislang folgen Werbeagentur, IT-Service oder man selbst der Gewohnheit, Angaben von anderen Webseiten im Netz zu kopieren und nach bestem Wissen und Gewissen anzupassen. Seit Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nun sollten Sie also unbedingt handeln und die bisherigen Datenschutzhinweise mit den jetzt gültigen Anforderungen abgleichen.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, regelt und vereinheitlicht den Datenschutz in 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen europaweit. Einige Themen sind für Dentallabore besonders relevant. Zu Ihrer ersten Orientierung haben wir Ihnen im Folgenden wichtige inhaltliche Punkte als einen Frage- Antwort-Katalog zusammengestellt.
Auf der diesjährigen IDS haben Industrie, Handel, Fräszentren und Softwarefirmen ihre neuen und schon eingeführten Angebote zur Nutzung von Cloud-Systemen präsentiert. Unsere Autoren Hans-Gerd Hebinck und Karsten Schulz klären hier auf: Die Vorteile von Cloud-Computing in Zeiten des CAD/CAM sind bestechend, aber der Umgang mit Patientendaten fordert große Umsicht.
Was Sie bei einer Fallbesprechung oder Veröffentlichung anderer dentaler Inhalte auf Social Media-Plattformen wie Facebook und beim Einrichten einer eigenen Gruppe beachten müssen, zeigen Ihnen hier unsere Autoren Hans-Gerd Hebinck und Karsten Schulz. Eine Facebook-Gruppe kann durchaus eine Möglichkeit für den beruflichen Austausch sein. Voraussetzung ist, dass Sie sich vorab über die Grundlagen des Urheberrechtes und des Datenschutzes informieren und deren praktische Anwendung in den sozialen Netzwerken beherrschen. Sonst drohen Klagen, heute keine Seltenheit mehr.
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