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Eike Makuth

RA Eike Makuth

seit 2009 zugelassener Rechtsanwalt in Berlinseit 2012 Referent der Rechtsabteilung der BZÄK, u.a. mit dem Tätigkeitsbereich ArbeitsrechtVortragstätigkeit zu diversen rechtlichen Fragestellungen in der Zahnarztpraxis

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Neues Mutterschutzrecht in der Zahnarztpraxis

Ab dem 01. Januar 2018 tritt das neue Mutterschutzgesetz in Kraft. Das gesetzgeberische Ziel ist in erster Linie die Anpassung der bestehenden Regelungen an die heutigen Bedingungen der Arbeitswelt. Ob der Gesetzgeber dieses tatsächlich erreicht und wie sich das neue Gesetz auf die zahnärztliche Praxis auswirken wird, soll im Folgenden kurz erörtert werden.

Neues Mutterschutzrecht in der Zahnarztpraxis

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Mutterschutzgesetz und ersetzt das alte, im Wesentlichen seit den fünfziger Jahren bestehende Recht. Das gesetzgeberische Ziel ist in erster Linie die Anpassung der bestehenden Regelungen an die heutigen Bedingungen der Arbeitswelt. Ob der Gesetzgeber dieses tatsächlich erreicht und wie sich das neue Gesetz auf die zahnärztliche Praxis auswirken wird, soll im Folgenden kurz erörtert werden.

Die Zahnärztin und der Zahnarzt als Arbeitgeber

Ohne das Praxisteam gibt es keine funktionierende Zahnarztpraxis. Bei der Beschäftigung der Praxismitarbeiter gilt es, eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben einzuhalten. Es ist daher sinnvoll, sich bei der Praxisniederlassung mit diesen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen von Anfang an vertraut zu machen.

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