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Steuerberater Jörg Passau

DASV Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Passau, Niemeyer & Collegen

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Arbeitsteilung in Zahnarztpraxen kann zu Gewerbebetrieb führen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.

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