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Steuerberater Jörg Passau

DASV Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Passau, Niemeyer & Collegen

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31.12.2023 verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert hat.

Arbeitsteilung in Zahnarztpraxen kann zu Gewerbebetrieb führen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.

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