Die neue Datenschutzverordnung – Handlungsempfehlungen für den Zahnarzt
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Gleichzeitig wird das alte durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Für Zahnarztpraxen steht vor allem die Sicherheit der verarbeiteten Personendaten im Fokus. Diese müssen nach DSGVO und BDSG ab Mai 2018 besonders geschützt werden. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen sieht die neue Rechtslage Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Der Autor des vorliegenden Artikels fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für eine praxisnahe Umsetzung.