Ohne Stolperfallen: Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Laboralltag
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) konkretisiert, wie Medizinprodukte in Praxen und Laboren sicher betrieben, gewartet, geprüft und dokumentiert werden müssen. Sie gilt für das Betreiben und Benutzen von Produkten nach § 3 Nr. 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG); ausgenommen sind unter anderem Produkte in klinischen Prüfungen oder solche zur ausschließlichen privaten Verwendung. In ihrer Komplexität bietet die MPBetreibV auch einige Stolperfallen für Zahnärzte und Zahntechniker, die es zu vermeiden gilt.
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