Abrechnung von Corona-Tests
Häufig wird in den Medien über polizeiliche Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Corona-Tests berichtet. Ausgangspunkt staatsanwaltlicher Ermittlungen ist dabei in der Regel eine vorgelagerte Prüfung der Abrechnung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Auch die Zahnärzteschaft, die Corona-Tests durchführt, kann ins Visier der Kassenärztliche Vereinigung bzw. Staatsanwaltschaft geraten.