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Autor/in

RA Dr. . Schlegel

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Ärger um 3G-Regel in der Zahnarztpraxis

Vermehrt stellen sich Zahnarztpraxen die Frage, ob sie über die sog. 3G-Regel eine Zugangsbeschränkung herbeiführen dürfen, mithin, ob sich Patienten/innen, die nicht geimpft, nicht genesen sind und sich auch nicht einem Test unterziehen möchten, von der vertragszahnärztlichen Versorgung suspendieren. Notfälle selbstverständlich ausgenommen, insoweit besteht nach allgemeiner Auffassung eine Pflicht zur zahnmedizinischen Behandlung. 

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