Patientenunterstützung bei Kosten-erstattungsproblemen
Bei einer Patientin oder einem Patienten steht eine Behandlung an, die nicht komplett von der gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherung übernommen wird: In diesem Fall ist es gesetzliche Verpflichtung, den/die Patienten/-in über die zu erwartende Eigenbeteiligung zu informieren. Dabei reicht eine alleinige mündliche Beratung nicht aus, sondern es bedarf zusätzlich einer gesetzlich geforderten schriftlichen Vereinbarung.
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