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Sabine Schnug-Schröder

Sabine Schnug-Schröder

Inhaberin des Dienstleistungsunternehmens APZ (Abrechnung und Praxisorganisation für Zahnärzte),Brilon 1988–1991 Ausbildung zur Zahnarzthelferin 1992–1993 Aufstiegsfortbildung zur ZMV Seit 2002 selbstständig tätig Schwerpunkt im Bereich GOZ/GOÄ, Spezialgebiet Implantologie undOralchirurgie Regionales Angebot eigener Schulungsveranstaltungen sowie bundesweit individuelle Intensivschulungen in

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Endodontische Abrechnung in GKV und PKV: Wann nach BEMA, wann nach GOZ?

Kaum ein Abrechnungsbereich ist im Praxisalltag mit größeren Unsicherheiten verbunden als die Abrechnung endodontischer Leistungen. Nach Unterscheidung der Versicherungsart des Patienten muss zunächst geprüft werden, ob die erbrachte Leistung entweder im jeweiligen Leistungskatalog (BEMA oder GOZ) enthalten ist oder womöglich schon in einer anderen Leistung mit beinhaltet ist oder aber als eine selbständige, medizinisch indizierte Leistung im Analogverfahren abzurechnen ist. Auch bestehen häufig Fragen zu den Abrechnungsmöglichkeiten beim Einsatz teurer Gerätschaften und Materialien. Abrechnungsexpertin Sabine Schnug-Schröder klärt auf.

Korrekte Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung nach GOZ – was muss beachtet werden?

Eine optimale und vollständige Abrechnung der erbrachten zahnmedizinischen Leistungen setzt voraus, dass neben den eigentlichen Gebührenziffern und ihren direkten Bestimmungen auch die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen angewendet werden. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine ausführliche, detailgenaue Dokumentation der erbrachten Leistungen und verwendeten Materialien unter Angabe von Besonderheiten bei der Durchführung der Behandlung.

Die Abrechnung der Implantatinsertion

Das Einbringen von enossalen Implantaten stellt generell eine privatzahnärztliche Leistung dar, d.h. die Abrechnung erfolgt gemäß den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte/-innen (GOZ) – gleichermaßen bei sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten/-innen.

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