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Sabine Schnug-Schröder

Sabine Schnug-Schröder

Inhaberin des Dienstleistungsunternehmens APZ (Abrechnung und Praxisorganisation für Zahnärzte),Brilon 1988–1991 Ausbildung zur Zahnarzthelferin 1992–1993 Aufstiegsfortbildung zur ZMV Seit 2002 selbstständig tätig Schwerpunkt im Bereich GOZ/GOÄ, Spezialgebiet Implantologie undOralchirurgie Regionales Angebot eigener Schulungsveranstaltungen sowie bundesweit individuelle Intensivschulungen in

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42 Artikel verfügbar


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Endodontische Abrechnung in GKV und PKV: Wann nach BEMA, wann nach GOZ?

Kaum ein Abrechnungsbereich ist im Praxisalltag mit größeren Unsicherheiten verbunden als die Abrechnung endodontischer Leistungen. Nach Unterscheidung der Versicherungsart des Patienten muss zunächst geprüft werden, ob die erbrachte Leistung entweder im jeweiligen Leistungskatalog (BEMA oder GOZ) enthalten ist oder womöglich schon in einer anderen Leistung mit beinhaltet ist oder aber als eine selbständige, medizinisch indizierte Leistung im Analogverfahren abzurechnen ist. Auch bestehen häufig Fragen zu den Abrechnungsmöglichkeiten beim Einsatz teurer Gerätschaften und Materialien. Abrechnungsexpertin Sabine Schnug-Schröder klärt auf.

Korrekte Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung nach GOZ – was muss beachtet werden?

Eine optimale und vollständige Abrechnung der erbrachten zahnmedizinischen Leistungen setzt voraus, dass neben den eigentlichen Gebührenziffern und ihren direkten Bestimmungen auch die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen angewendet werden. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine ausführliche, detailgenaue Dokumentation der erbrachten Leistungen und verwendeten Materialien unter Angabe von Besonderheiten bei der Durchführung der Behandlung.

Die Abrechnung der Implantatinsertion

Das Einbringen von enossalen Implantaten stellt generell eine privatzahnärztliche Leistung dar, d.h. die Abrechnung erfolgt gemäß den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte/-innen (GOZ) – gleichermaßen bei sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten/-innen.

Präventionsleistungen für pflegebedürftige Patienten und Menschen mit Behinderungen

Seit Mitte letzten Jahres enthält der BEMA neue Gebührenziffern für Prophylaxeleistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V. Diese Ziffern sind berechenbar, unabhängig davon, ob der Patient in einer Einrichtung oder der häuslichen Umgebung aufgesucht wird oder in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Wichtig ist die Dokumentation der Bescheide über die Pflegebedürftigkeit oder Eingliederungshilfe.

Neue Präventionsleistungen für pflegebedürftige Patienten und Menschen mit Behinderungen

Seit dem 01.07.2018 enthält der BEMA neue Gebührenziffern für Prophylaxeleistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V. Diese Ziffern sind berechenbar, unabhängig davon, ob der Patient in einer Einrichtung oder der häuslichen Umgebung aufgesucht wird oder in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Wichtig ist die Dokumentation der Bescheide über die Pflegebedürftigkeit oder Eingliederungshilfe.

Abrechnung der Ernährungsanamnese und Ernährungsberatung

Der Zahnarzt sollte seinen Patienten aufklären, inwiefern er selbst über die Analyse und Umstellung seiner Ernährung einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Parodontaltherapie leisten kann. Unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schröder erläutert im Folgenden, wie Sie diese Unterweisung beim gesetzlich versicherten Patienten wie auch beim Privatpatienten abrechnen können.

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