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Sabine Schnug-Schröder

Sabine Schnug-Schröder

Inhaberin des Dienstleistungsunternehmens APZ (Abrechnung und Praxisorganisation für Zahnärzte),Brilon 1988–1991 Ausbildung zur Zahnarzthelferin 1992–1993 Aufstiegsfortbildung zur ZMV Seit 2002 selbstständig tätig Schwerpunkt im Bereich GOZ/GOÄ, Spezialgebiet Implantologie undOralchirurgie Regionales Angebot eigener Schulungsveranstaltungen sowie bundesweit individuelle Intensivschulungen in

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42 Artikel verfügbar


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Endodontische Abrechnung in GKV und PKV: Wann nach BEMA, wann nach GOZ?

Kaum ein Abrechnungsbereich ist im Praxisalltag mit größeren Unsicherheiten verbunden als die Abrechnung endodontischer Leistungen. Nach Unterscheidung der Versicherungsart des Patienten muss zunächst geprüft werden, ob die erbrachte Leistung entweder im jeweiligen Leistungskatalog (BEMA oder GOZ) enthalten ist oder womöglich schon in einer anderen Leistung mit beinhaltet ist oder aber als eine selbständige, medizinisch indizierte Leistung im Analogverfahren abzurechnen ist. Auch bestehen häufig Fragen zu den Abrechnungsmöglichkeiten beim Einsatz teurer Gerätschaften und Materialien. Abrechnungsexpertin Sabine Schnug-Schröder klärt auf.

Korrekte Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung nach GOZ – was muss beachtet werden?

Eine optimale und vollständige Abrechnung der erbrachten zahnmedizinischen Leistungen setzt voraus, dass neben den eigentlichen Gebührenziffern und ihren direkten Bestimmungen auch die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen angewendet werden. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine ausführliche, detailgenaue Dokumentation der erbrachten Leistungen und verwendeten Materialien unter Angabe von Besonderheiten bei der Durchführung der Behandlung.

Die Abrechnung der Implantatinsertion

Das Einbringen von enossalen Implantaten stellt generell eine privatzahnärztliche Leistung dar, d.h. die Abrechnung erfolgt gemäß den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte/-innen (GOZ) – gleichermaßen bei sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten/-innen.

Kommentierung zu häufig erbrachten GOÄ-Leistungen in der ZA-Praxis (Stand September 2017)

Die Autorin Sabine Schröder hat im 1. Teil ihres Beitrages die Grundleistungen und allgemeine Leistungen aufgrund der neuen Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) aufgezeigt. In diesem zweiten Teil geht sie auf die Kommentierung zum Teil L Chirurgie, Orthopädie (Wundversorgung, Fremdkörperentfernung, Chirurgie der Körperoberfläche) sowie zum Teil O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie) ein.

Kommentierung zu häufig erbrachten GOÄ-Leistungen in der ZA-Praxis

Im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrags stellt unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schröder die neue Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu den Grundleistungen und allgemeinen Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (Teil B der GOÄ) vor. Diese Leistungen werden durch den Zahnarzt häufig abgerechnet. Doch herrschte bislang Unsicherheit, welche Kombinationsmöglichkeiten der Untersuchungs- und Beratungsgebühren zulässig sind und wie umfangreiche Beratungen abgerechnet werden dürfen. Die neue Kommentierung gibt in diesen Bereichen Hilfestellung.

Aktivsauerstoff zur effektiven Behandlung von Parodontitis und Periimplantitis

Viele Produkte zur Behandlung von Parodontitis und Periimplantitis haben nur eine kurze Wirkungszeit. Hierdurch wird der Prozess einer Reinfektion begünstigt. Sowohl Antibiotika als auch Chlorhexidin haben aufgrund ihrer Molekülgröße Schwierigkeiten, den Biofilm zu durchdringen. Auf der IDS stellte Hager & Werken die neuen OXYSAFE Produkte vor, bestehend aus Perio-Schutzgel und Liquid.

Abrechnungstipp zur erweiterten Anwendung von Hyaluronsäure

Unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schröder hat in einem Beitrag die Abrechnungsmöglichkeiten der Hyaluronsäure im Rahmen der systematischen Parodontaltherapie aufgezeigt. Diese Abrechnungshinweise bezogen sich auf den Artikel „Hyaluron und Laserlicht im LHA-Konzept der systematischen Parodontaltherapie von Dr. Liebaug und Dr. Wu (siehe ganz unten die Hinweise auf die Beiträge).

Neue Beschlüsse zu Auslegungsfragen der GOZ

Seit 2013 existiert ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, das sich aus Vertretern der BZÄK, dem Verband der PKV und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zusammensetzt. Durch die dort gefassten gemeinsamen Beschlüsse soll allen Beteiligten (Zahnärzten, Patienten und Kostenerstattern) die Problematik unterschiedlich diskutierter Auslegungsfragen der GOZ erleichtert werden.

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