Das Medizinprodukterecht im Bereich der Zahntechnik
Schon bisher musste das Dentallabor bei der Abgabe von Prothetik an den Zahnarzt die Herstellungsschritte dokumentieren, eine Risikobetrachtung für die Produkte durchführen, deren Rückverfolgbarkeit sicherstellen sowie ein Beobachtungs- und Meldesystem einrichten. Was im nächsten Jahr neu hinzukommt, ist die Bewertung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Produkte im klinischen Einsatz.