Finanzen
Um es vorweg klar und deutlich zu formulieren und Bedenkenträgern entgegenzutreten, die der Auffassung sind, dass man vielfach Praxen nicht (mehr) veräußert bekäme: Wenn Sie einen Kaufinteressenten haben, mit dem Sie sich handelseinig sind, gibt es keinen Grund, mit einem Verkauf abzuwarten. Dann sollte der nächstmögliche Wunschtermin des Erwerbers auch das Kaufdatum sein. Eine tatsächliche Realisierung des Praxiswertes zu unter Umständen weniger optimalen Rahmenbedingungen ist allemal besser als ein nicht realisierter (optimierter) Praxiswert. Selbstverständlich gilt auch hier der Grundsatz: „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!“
Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland •