Anzeige

Autor/in

Holger Wendland

Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland

Zertifiziert als Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven) Fachlicher Leiter IBG Privates Institut für Beratung im Gesundheitswesen GmbH. www.ibg-institut.de

als Favorit hinzufügen

3 Artikel verfügbar


Anzeige

Anzeige

Der richtige Zeitpunkt der Praxisabgabe

Um es vorweg klar und deutlich zu formulieren und Bedenkenträgern entgegenzutreten, die der Auffassung sind, dass man vielfach Praxen nicht (mehr) veräußert bekäme: Wenn Sie einen Kaufinteressenten haben, mit dem Sie sich handelseinig sind, gibt es keinen Grund, mit einem Verkauf abzuwarten. Dann sollte der nächstmögliche Wunschtermin des Erwerbers auch das Kaufdatum sein. Eine tatsächliche Realisierung des Praxiswertes zu unter Umständen weniger optimalen Rahmenbedingungen ist allemal besser als ein nicht realisierter (optimierter) Praxiswert. Selbstverständlich gilt auch hier der Grundsatz: „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!“

Praxisabgabe: Wann fällt Umsatzsteuer an?

Die Umsatzsteuer wird für (Zahn-)Ärzte immer relevanter. Neben der Tatsache, dass immer mehr (zahn-)ärztliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden, wenn kein therapeutisches Ziel nachgewiesen werden kann, geraten nunmehr Praxisveräußerungsvorgänge und Praxisumstrukturierungen in den fiskalischen Fokus.

Anzeige
Anzeige