Mehr Möglichkeiten im zahnärztlichen Werberecht
Zwei kürzlich erschienene Urteile zum zahnärztlichen Werberecht zeigen, dass die Tendenz zur weiteren Liberalisierung anhält. Während Ärzte und Zahnärzte vor gar nicht allzu langer Zeit noch in ihren Möglichkeiten, selber um Patienten zu werben, stark eingeschränkt wurden, nimmt das Thema Praxismarketing heute eine immer wichtigere Rolle ein. Hier stellen sich im Dschungel der neuen Möglichkeiten recht komplexe Rechtsfragen, die für den juristischen Laien gar nicht so leicht zu überblicken sind. Zwei Urteile bringen aber zumindest teilweise neue Klarheit:
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