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Offiziell hat die Kampagne „Gemeinsame Aufklärung zum Thema Zahntrauma“ begonnen. Innerhalb der kommenden Monate sollen alle Stadt- und Landkreise in Deutschland einzeln zum Thema Zahntrauma informiert werden.
Unfallbedingte Verletzungen der Zähne sind ein häufiges Ereignis. Von abgeschlagenen Zahnecken über locker bis vollständig ausgeschlagene Zähne reichen die Beobachtungen. Vor allem sind obere Schneidezähne betroffen. Die Folgen können die Gesichtsästhetik erheblich beeinträchtigen und dadurch sogar zu psychischen Erkrankungen führen. Die Behandlung der Verletzungsfolgen kann extrem aufwändig, sehr belastend und teuer sein.
Frontzahntrauma
Unter einem Frontzahntrauma versteht man eine Verletzung der Frontzähne (Schneidezähne) und/oder der benachbarten Strukturen (Zähne, Knochen, Weichteile) durch äußere Gewalteinwirkungen. Ursachen eines Frontzahntraumas können beispielsweise ein Sturz, ein Schlag oder ein Unfall sein.
Epidemiologische Studien belegen, dass in Europa jedes zweite Kind vor dem 16. Lebensjahr ein Zahntrauma erleidet. Zu über 70% werden hierbei die mittleren Schneidezähne des Oberkiefers verletzt. Vor diesem Hintergrund besitzt die Prävention von Traumaverletzungen, insbesondere bei sportlichen Aktivitäten durch einen entsprechenden Mundschutz aber auch die regelgerechte Versorgung und das Verhalten des Patienten bei einem Trauma, einen zentralen Stellenwert. Neben den Verletzungen der Zahnhartsubstanz mit oder ohne Beteiligung des Zahnnervens bzw. der Zahnwurzel, Zahnlockerungen und Stellungsveränderungen der Zähne (Dislokation) ist der vollständig verloren gegangene Zahn (Zahnavulsion) die schwerste Zahnverletzung für den Patienten.
Grundsätzlich können vollständig verloren gegangene intakte Zähne wieder in den Kiefer zurückgepflanzt werden und dort auch einwachsen. Allerdings bedarf es dabei einer besonderen Sorgfalt nach dem Auffinden des verloren gegangenen Zahnes. Für ein erfolgreiches Wiedereinsetzen dieses Zahnes ist es wichtig, dass er nicht länger als 20 bis 30 Minuten trocken ist. Am besten geeignet nach dem Auffinden des Zahnes ist die Aufbewahrung in einem zellverträglichen Medium einer Zahnrettungsbox.
Aufbewahrt in dieser Zahnrettungsbox kann der Zahn bis zu 48 Stunden nach dem Unfall wieder eingesetzt werden. Eigene Manipulationen am Zahn selbst (Reinigen) sollten unterlassen werden. Sofern keine Zahnrettungsbox zur Verfügung steht, sollte der Zahn feucht in H-Milch bzw. einer isotonischen Kochsalzlösung gelagert werden. Nicht geeignet ist eine trockene Aufbewahrung.
Die Bundeszahnärztekammer befürwortet auf Grund der Bedeutung des Krankheitsbildes „Zahntrauma“ und deren unter Umständen notwendigen sowie sehr lang anhaltenden bzw. kostenaufwändigen Versorgung, das Vorhandensein einer Zahnrettungsbox in allen Kindereinrichtungen und Schulen, Sportstätten, medizinischen Einrichtungen und Zahnarztpraxen.
Die Ziele der Kampagne:
1. Aufklärung der Bevölkerung zum Thema Zahntrauma und was nach einem Zahnunfall zu beachten ist 2. Bereitstellung von Informationsmaterial wie Informationsblätter, Flyer, Poster, etc. 3. Vernetzung aller wichtigen Organisationen & Unternehmen zu diesem Thema (Gesundheitsamt, Zahnarztpraxen, Apotheken, Rettungsdienst, etc.) 4. Gemeinsame Versorgung von wichtigen öffentlichen Einrichtungen mit einer Zahnrettungsbox (Schulen, Schwimmbäder, etc.)
Jörg Knieper
„Mit der Kampagne „Gemeinsame Aufklärung zum Thema Zahntrauma“ machen wir auf das einfache und effiziente Konzept mit der Platzierung von Zahnrettungsboxen aufmerksam. Damit sich dieses jedoch durchsetzen kann, benötigen wir die Hilfe der Zahnärzte und Zahnärztinnen vor Ort, die wiederum das Wissen um die Zahnrettungsboxen an Schulen, Sporteinrichtungen etc. weitertragen. Nur so kann die Kampagne Erfolg haben. Das passende Infomaterial stellen wir zur Verfügung!“
Jörg Knieper Projektleiter, Dental Traumatology Projects OÜ
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