„Diese Ehrung ist eine besondere Anerkennung der jahrzehntelangen Arbeit aller am und für den Lehrstuhl tätigen Mitarbeitenden, Studierenden sowie Ärztinnen und Ärzte“, sagt Prof. Cichon. Der Zahnmediziner kam bereits 1987 für einen Lehrauftrag an die UW/H, wo er zunächst eine Abteilung für die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderung gründete, aus der später ein eigener Lehrstuhl entstehen sollte.
Jährlich nehmen rund 1.500 Patient/-innen das Versorgungsangebot wahr
UW/H
Jedes Jahr werden rund 1.500 Patient/-innen in der universitären Zahnklink behandelt. Prof. Dr. Andreas Schulte weiß: „Menschen mit Behinderung verdienen eine besondere Aufmerksamkeit in der Gesundheitsversorgung. Es gibt körperliche oder geistige Behinderungen, die die eigenständige Mundhygiene erschweren, die Kaufunktion einschränken, keine ausgewogene Ernährung zulassen oder in anderer Weise die Mundgesundheit beeinträchtigen.“
Das Ziel der BOZ-Abteilung ist es vor allem, präventiv zu behandeln, um die eigenen Zähne der Patient/-innen möglichst ein Leben lang zu erhalten. Dazu trägt auch das Angebot der sogenannten „Mundsprechstunde“ bei, die gemeinsam mit einer Logopädin durchgeführt wird und darauf abzielt, den Schluckakt und den Mundschluss bei Personen mit bestimmten Syndromen zu verbessern.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen zahnmedizinischen Behandlung ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mediziner/-innen und Patient/-innen
Teil der Lehre ist es, Studierende für die unterschiedlichen Formen von Behinderungen zu sensibilisieren. Vor allem eine gelungene Kooperation zwischen Patient/-in und Ärztin bzw. Arzt sei für eine erfolgreiche Behandlung entscheidend, sagt Zahnmediziner Prof. Dr. Andreas Schulte. Daher würde im Studium ein besonderer Fokus auf Kommunikation gelegt, um die Studierenden zu befähigen, flexibel und empathisch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Patient/-innen einzugehen.
Das Wittener Konzept geht auf: So betreut die BOZ-Abteilung 90 % der Patient/-innen mit Behinderung mit Erfolg im Wachzustand, lediglich bei 10 % ist eine Therapie in Vollnarkose erforderlich. Die zahnärztliche Therapie an der UW/H steht damit im Einklang mit der UN-Behindertenkonvention aus dem Jahre 2006, die die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesundheitsversorgung fordert.
Bis heute sei eine inklusive Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung in Deutschland kein Selbstverständnis, berichten einhellig Prof. Cichon und Prof. Schulte. „Für die Zukunft erwarten wir eine bessere Unterstützung unserer Arbeit seitens staatlicher Stellen und der Krankenkassen.“
Quelle:
Universität Witten/Herdecke
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