Vor dem Hintergrund des erhöhten Hygiene-Aufwandes in Zahnarztpraxen durch die Corona-Pandemie hatten sich BZÄK und PKV-Verband auf eine Hygiene-Pauschale für Schutzausrüstung geeinigt.
Die Vereinbarung trat am 8. April in Kraft. Einige private Krankenversicherer vertraten allerdings zunächst die Auffassung, dass die Pauschale nur bei ausschließlich privat versicherten Patientinnen und Patienten zur Anwendung kommen sollte.
Für GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung, die den weit größeren Anteil ausmachen, wollten sie die Pauschale nicht bezahlen.
Die BZÄK und PKV-Verband konnten dies nun ausräumen und haben sich auf eine gemeinsame Formulierung von FAQ verständigt, die den Beschluss des Beratungsforums präzisieren<
https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html
Die GOZ-Extravergütung wird demnach für alle privat Versicherten gezahlt. Die Vereinbarung gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.
Die Frage, ob der Beschluss auch für Selbstzahler ohne Inanspruchnahme einer privaten Krankenversicherung anwendbar ist, lassen die FAQ ausdrücklich offen. Die Beteiligten halten die Anwendbarkeit ausdrücklich für gerechtfertigt, sie sollte aber im Zweifel gesondert vereinbart werden. Alternativ steht für diesen Personenkreis eine Berücksichtigung der erhöhten Kosten nach § 5 Abs. 2 GOZ offen.
Quelle: BZÄK
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