Wieder öffnen dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Einhaltung von Hygieneauflagen und Zugangsbeschränkungen. Unabhängig von der Verkaufsfläche sollen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen dürfen, ebenso Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten.
Auch Friseure dürfen ihr Geschäft wieder fortführen, müssen aber Schutzausrüstungen nutzen. Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher geschlossen bleiben. Großveranstaltungen werden bis 31. August 2020 verboten.
Weitere ausführlicher Details über die Ausstiegsmaßnahmen sowie über die Lage in Europa und der Welt lesen Sie auf www.welt.de
Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels
Keine Kommentare.