Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Für den Bundestag hat die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 zur Folge, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um mit den Folgen der Pandemie umzugehen. Auch in der zahnmedizinischen Versorgung sind erhebliche Auswirkungen zu spüren.
Zur flächendeckenden Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung wurde in vielen deutschen Praxen Kurzarbeitergeld beantragt. Davon betroffen sind auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in Vorbereitungszeit oder Weiterbildungszeit.
“Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite darf nicht zu einem Nachteil von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten werden. Wir fordern die volle Anerkennung der Assistenzzeit von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten bzw. Vorbereitungsassistentinnen und Vorbereitungsassistenten trotz Epidemie-bedingter Kurzarbeit.” so Maximilian Voß, Vorsitzender des BdZA.
Quelle: BdZA
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