Anzeige

Pandemie darf nicht zum Nachteil werden

COVID-19: Anerkennung der Assistenzzeit von BdZA gefordert

In einem Brief an die BZÄK und KZBV fordert der Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni (BdZA) die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf, eine Regelung zur vollen Anerkennung der Assistenzzeit zu treffen.

. BdZA
.
.

Am 25. März 2020  hat der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Für den Bundestag hat die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 zur Folge, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um mit den Folgen der Pandemie umzugehen. Auch in der zahnmedizinischen Versorgung sind erhebliche Auswirkungen zu spüren.

Zur flächendeckenden Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung wurde in vielen deutschen Praxen Kurzarbeitergeld beantragt. Davon betroffen sind auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in Vorbereitungszeit oder Weiterbildungszeit.

“Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite darf nicht zu einem Nachteil von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten werden. Wir fordern die volle Anerkennung der Assistenzzeit von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten bzw. Vorbereitungsassistentinnen und Vorbereitungsassistenten trotz Epidemie-bedingter Kurzarbeit.” so Maximilian Voß, Vorsitzender des BdZA.

Quelle: BdZA

Ansprechpartner
Vorsitzender des BdZA
Maximilian Voß
Mail@bdza.de

Tel.: 0151 41823421

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Anzeige

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige