Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte berichten, dass die Mundgesundheit Pflegebedürftiger dadurch ganz erheblich gelitten hat. Dies belegt eindrücklich die hohe Relevanz unserer Arbeit in der Pflege.
Pflegebedürftige nicht ausschließen, aber vor Infektionen schützen
Pflegebedürftige dürfen nicht wieder von der zahnmedizinischen Betreuung ausgeschlossen werden, müssen aber besonders vor Infektionen geschützt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin empfiehlt deshalb allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Pflegebedürftige in der vierten Corona-Welle an ihrem Wohnort aufsuchen, dies neben den erprobten Hygienemaßnahmen in einem „2G+“-Setting zu tun. „2G+“ bedeutet, dass die Teammitarbeiter:innen geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorliegt.
DGAZ
Quelle:
Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ)
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