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Die Impflicht in der Zahnarztpraxis

Am 12. Dezember 2021 ist mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Impfpflicht für das zahnärztliche Praxispersonal in Kraft getreten. Die Impfpflicht soll vorerst bis zum 31. Dezember 2022 gelten. 

. sven baehren/fotolia
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In diesem Zusammenhang entstehende Fragen und Antworten werden fortlaufend beantwortet sowie auch um weitere Informationen erweitert.

Interessierte finden diese auf der Seite der BZÄK 

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