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Anordnung des BMWi

Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG hat sich darauf verständigt, ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung zu erlassen. Die diesbezüglich erlassene Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 4. März 2020 des Bundesministeiums für Wirtschaft und Energie wurde aufgehoben und durch die Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 12. März 2020 ersetzt. 

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Genaueres erfahren Sie unter nachfolgendem Link des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das auch eine Telefon-Hotline (06196 908-1444) im Zusammenhang mit dem Exportverbot für Schutzausrüstung eingerichtet hat. Schriftliche Rückfragen können gerichtet werden an die nachstehende E-Mailadresse:

schutzausruestung@bafa.bund.de

Insbesondere wurde darin Möglichkeiten für die Beantragung einer Ausnahme für die Aufrechterhaltung des Betriebs von ausla?ndischen Tochterunternehmen oder ausla?ndischen Zweigniederlassungen oder Betriebssta?tten von Unternehmen mit Sitz im Inland definiert.

Hinweise zu den entsprechenden Antragsnotwendigkeiten, Kontaktstellen und Formularen entnehmen Sie bitte der Webseite des BAFA.

Quelle: VDDI

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