So erläutert die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ detailliert den neuen Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“. Abgerundet wird das Infopaket durch eine Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein digitales Erklärprojekt. Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Verordnung von Heilmitteln wird mit dieser Anwendung der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.
Weitere ergänzende Informationsmaterialien zu der Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie werden in Kürze unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte veröffentlicht.
Änderungen der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie
Unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 Änderungen der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.
Als stimmberechtige Trägerorganisation hatte die KZBV in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten ab jetzt die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen.
Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt. Die KZBV hatte im G-BA auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen jetzt auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wurde zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.
Hintergrund der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie
Die Erstfassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist seit Juli 2017 in Kraft. Mit dieser verbindlichen Rechtsgrundlage können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der Heilmittelkatalog ist dabei fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.
Quelle:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels
Keine Kommentare.