„Mit einer Entscheidung gegen die Implantation sind Kolleginnen und Kollegen keineswegs rechtlich immer auf der sicheren Seite“, sagt Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Wiesbaden). „In bestimmten Fällen kann diese Entscheidung sogar eine Fehlentscheidung sein“, ergänzt der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Implantologie. Der klassische Fall: Bei einem Patienten, der mit Antiresorptiva (Bisphosphonate und Denosumab) behandelt wird, kann eine Implantat getragene Versorgung im individuellen Fall beispielsweise Druckstellen vermeiden, die zu den Risikofaktoren für Kiefernekrosen gehören. Dieser Aspekt legt Gewicht auf jene Seite der Therapieentscheidungs-Waage, die für eine Implantation spricht. Er ist daher auch Thema in der S3-Leitlinie von DGI und DGZMK, die Zahnärztinnen und Zahnärzten Entscheidungshilfen bei der implantologischen Versorgung von Patienten unter Antiresorptiva-Therapie bietet (www.dgi-ev.de/leitlinien). „Es ist auf jeden Fall wichtig, diesen Punkt mit bei der Aufklärung zu besprechen und dies auch zu dokumentieren“, rät Professor Grötz. Mehr Informationen zum Thema Aufklärung und Dokumentation gibt es auf dem Sommersymposium der DGI am 1. Juli 2017 in Frankfurt.
Das Thema: „Aufklärung und Dokumentation vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes und aktueller BGH-Urteile.“
Das Symposium wird geleitet von Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Wiesbaden) und DGI-Schriftführer Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas (Mainz).
WEITERE INFORMATIONEN:
www.dgi-ev.de/sommersymposium2017
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