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Abrechnung

Die Abrechnung nicht (digital) schleifen lassen …

Digitale Herstellungsprozesse sind allgegenwärtig. Nahezu jeder konventionelle Arbeitsschritt in der Zahntechnik lässt sich heute digital ausführen. Technischer Fortschritt ermöglicht immer mehr neue Leistungen. Ob gefräst oder gedruckt – neue Verfahren benötigen auch neue Abrechnungsansätze. Hinzu kommt noch die Abrechnung über das BEL II von 2014. Und im privaten Bereich? BEB 97 oder BEB Zahntechnik® oder lieber ein eigenes Leistungsverzeichnis? Zahntechnische Abrechnung ist ohnehin schon sehr komplex, und neue Technologien werfen neue Fragen auf.

AdobeStock/Eduard
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Innerhalb des BEL II sind die Leistungen in der Regel in den Abrechnungspositionen präzise beschrieben. Diese Beschreibungen beziehen sich bei vielen Leistungen auf das vorgeschriebene Material oder auf das anzuwendende Herstellungsverfahren. In vielen Positionen sind sowohl Material als auch Herstellungsverfahren verbindlich vorgeschrieben. In diesen Fällen sind die vorgeschriebenen Materialien und Verfahren auch einzuhalten. Anzumerken ist, dass dies in erster Linie die Anfertigung von Regelversorgungen betrifft. Trotzdem gibt es im BEL II Abrechnungspositionen, in denen keine Herstellungsverfahren explizit vorgegeben sind. Das bedeutet, dass auch keine Verfahren ausgeschlossen sind.

Beispiel 1

Leistungsinhalt L-Nr. Zahnkranz 006 0
Kurztext laut Anlage 2 006 0 Zahnkranz
Erläuterungen zum Leistungsinhalt Herstellung eines Zahnkranzes im Praxislabor zur späteren Ergänzung mit einem Gipssockel zu einem Sägemodell oder einem Einzelstumpfmodell oder einem Set-up Modell für die KFO-Planung oder Herstellung eines Positioners durch das gewerbliche Labor.
Erläuterung zur Abrechnung Die L-Nr. 006 0 ist nicht durch das gewerbliche Labor abrechenbar, es sei denn, der Leistungsinhalt wird durch das gewerbliche Labor in der Zahnarztpraxis erbracht.
(Quelle: Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V, Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband))

Innerhalb dieser Position gibt es zwar eine ausführliche Leistungsbeschreibung, einen Hinweis auf das Material des Zahnkranzes oder das Herstellungsverfahren findet man jedoch nicht. Sollte dieser Zahnkranz mittels 3D-Druck erstellt werden, stellt sich vielmehr die Frage, ob dies betriebswirtschaftlich sinnvoll wäre.

Beispiel 2

Leistungsinhalt L-Nr. Basis aus Kunststoff (ohne Bisswall) – Funktionslöffel 021 2
Kurztext laut Anlage 2 021 2 Funktionslöffel
Erläuterungen zum Leistungsinhalt Funktionsabdrucklöffel aus Kunststoff für einen zahnlosen Kiefer oder bei stark reduziertem Restgebiss.
Erläuterung zur Abrechnung Die L-Nr. 021 2 ist bei einem zahnlosen Kiefer oder bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen abrechenbar.
(Quelle: Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V, Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband))

In der Erläuterung zum Leistungsinhalt ist das Material (Kunststoff) vorgeschrieben – ein Hinweis auf das Herstellungsverfahren ist nicht vorhanden. Diese Leistung lässt sich sehr gut mittels 3D-Druck erstellen.

Beispiel 3

Leistungsinhalt L-Nr. Krone für vestibuläre Verblendung 102 4
Kurztext laut Anlage 2 102 4 Krone für vestibuläre Verblendung
Erläuterungen zum Leistungsinhalt Gegossene Krone aus Metall, für vestibuläre Verblendung mit Kunststoff, Komposit oder Keramik unter Verwendung eines Mittelwertartikulators. Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes. Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten. Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren. ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren. Vorlötung, unterschiedliche Metalle. Lötung, einfach. Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung. Lötmodell.
Erläuterung zur Abrechnung Für die vestibuläre Verblendung einer Krone nach L-Nr. 102 4 sind die L-Nrn. 160 0, 162 0 oder 164 0 abrechenbar.
(Quelle: Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V, Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband))

Gänzlich anders sieht es in den Beschreibungen der metallischen Leistungen aus. In der BEL-Nr. 102 4 „Krone für vestibuläre Verblendung“ ist das Material (Metall) und der Herstellungsprozess (gegossen) vorgeschrieben. Das bedeutet, dass diese Leistung nicht aus einem Blank gefräst oder mittels Lasermelting gefertigt werden kann. Sollte diese Leistung digital gefertigt werden, greift § 3 Abs. 3 der einleitenden Bestimmungen, in dem die Richtigkeit einer Rechnung vorgeschrieben wird. Das bedeutet, dass bei dem Auftrag „Krone für vestibuläre Verblendung“ der Herstellungsprozess indirekt durch die einzig mögliche Leistung (BEL 102 4) vorgegeben ist. Das führt wiederum dazu, dass der/die Zahntechniker/-in sich an diese Vorgabe halten muss. Abgesehen von einer „Rechnungsunrichtigkeit“ wäre auch die Dokumentation im Rahmen der MDR (EU 2017/745) sehr wahrscheinlich fehlerhaft. Bemerkenswert ist, dass diese Probleme nur die BEL-Leistungen betreffen. In dem Moment, wo der Auftrag gleichartig wird (z.B. Krone mit vollständiger Verblendung), wird anstelle der BEL-Nr. 102 4 „Krone für vestibuläre Verblendung“ eine entsprechende BEB-Leistung angesetzt. Innerhalb der BEB ist im Gegensatz zum BEL eine individuelle Änderung des Herstellungsprozesses möglich.

Innerhalb der BEB 97, welche die am weitesten verbreitete Abrechnungsliste ist, gibt es allerdings so gut wie keine Leistungen, die sich für einen digitalen Herstellungsprozess anwenden lassen. Der unschätzbare Vorteil innerhalb der BEB 97 ist, dass sich in dieser Liste zusätzliche oder neue Leistungen individuell sehr leicht erstellen lassen. Hierbei sollte einiges beachtet werden:

  • Beschreiben Sie Prozesse – nicht nur Produkte.
  • Ordnen Sie die neue Leistung in die richtige Hauptgruppe ein.
  • Versehen Sie die neue Leistung mit einer individuellen Planzeit.
  • Kalkulieren Sie die neue Leistung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Die Position „2xxx CAD/CAM Krone“ ist zwar schnell angelegt – beschreibt aber in keiner Weise den tatsächlichen Aufwand. Rein rechtlich wäre dies möglich – würde aber jegliche Abrechnungsflexibilität eliminieren. Zum Vergleich: Eine private Teleskopkrone in der BEB würde man vermutlich auch nicht mit „3xxx Teleskopkrone, komplett“ beschreiben und abrechnen, sondern stattdessen viele der vorhandenen BEB-Leistungen ansetzen, um den Herstellungsprozess detailliert darzustellen. Die Schwierigkeit der BEB 97 liegt darin, dass wir sowohl für den Herstellungsprozess als auch für das Produkt neue Leistungen individuell anlegen müssen.

Abrechnung digitaler Leistungen

Alle digitalen Produkte durchlaufen folgende einfache Herstellungs- und Abrechnungsstruktur:

Sander

Für diese drei Kernbereiche gilt es jetzt, individuelle Abrechnungspositionen zu gestalten, um eine größtmögliche Abrechnungsflexibilität zu erreichen. Allein der Bereich „Digitalisierung“ lässt sich kaum mit nur einer Position darstellen. Was würden wir abrechnen, wenn

  • wir selbst die Modelle einscannen,
  • wir den Scan von dem/der Behandler/-in bekommen,
  • wir die digitale Konstruktionsgrenze festlegen,
  • wir digital ausblocken,
  • wir digital einartikulieren (mittelwertig),
  • wir digital einartikulieren (patientenbezogen, individuell)
  • usw.?

Die benötigten Positionen (nicht abschließend) könnten z.B. wie folgt aussehen:

dent-content.de
(Quelle: BEB-Kalkulator 1.8, dent-content.de)

Selbstverständlich müssten zu diesen Positionen auch die individuellen Planzeiten ermittelt werden, um eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zu gewährleisten. Lohnt es sich, mehrere Arbeitsschritte zusammenzufassen? Da die anfallenden Planzeiten unterschiedlich sind, ist eine Zusammenfassung mehrerer Arbeitsschritte zu einer Position nicht zu empfehlen.

Im Bereich der Konstruktion kann dies entsprechend weitergeführt werden:

dent-content.de
(Quelle: BEB-Kalkulator 1.8, dent-content.de)

Häufig wird der Fehler gemacht, „alte“ Rechnungen mit konventionellen Abrechnungspositionen mit Rechnungen der digitalen Welt zu vergleichen. Wir haben zwar ähnliche Endprodukte, aber sehr unterschiedliche Herstellungsprozesse. Diese Prozesse sollten durch die entsprechenden Abrechnungspositionen widergespiegelt werden. Dieses Prinzip der Positionserstellung lässt sich auf alle Leistungen des jeweiligen Dentallabors anwenden.

Für die abschließende Fertigstellung könnten weitere Leistungen angelegt werden:

dent-content.de
(Quelle: BEB-Kalkulator 1.8, dent-content.de)

Die Aufteilung der gesamten digitalen Leistungen in die drei Kernbereiche (Digitalisieren, Konstruieren, Fertigstellen) ermöglicht die optimale Flexibilität. Das Ziel sollte sein, auf unterschiedliche Situationen mit den entsprechenden Abrechnungspositionen zu reagieren. Wie wäre es bspw. bei dem folgenden Auftrag: „Bitte um Kostenvoranschlag für digitale totale Prothese (OK und UK) im BD-System nach Intraoralscan mit alter Prothese durch den/die Behandler/-in“. Hätten wir die passenden Positionen oder würden wir eher in die Pauschalität gehen?

CAD/CAM-Abrechnung mit BEB-Zahntechnik®

Zum 01.01.2024 gab es in der BEB-Zahntechnik® umfangreiche Änderungen in Bezug auf digitale Herstellungsprozesse. Nach über 10 Jahren sind jetzt viele Verfahrensschritte individuell, aktuell und transparent dokumentierbar. Diese Neuerungen stellen für viele Anwender/-innen zunächst eine Herausforderung dar. Die ungewohnten Positionsnummern und angepassten Bezeichnungen können zu Verwirrung führen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Implementierung intensiv mit der Abrechnungsliste vertraut zu machen und die Leistungsinhalte genau zu prüfen. Häufige Vergleiche mit der BEB 97 führen oft zu Missverständnissen und Frust, da die BEB Zahntechnik® inhaltlich und strukturell, insbesondere in der Gliederung der Hauptgruppen, deutliche Unterschiede aufweist. Beachten Sie, dass die erste Ziffer einer Positionsnummer auf die entsprechende Hauptgruppe hinweist, was vor allem wichtig ist, wenn Sie eigene Positionen definieren möchten.

Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen wird in der aktuellen Lage immer anspruchsvoller. Zwischen Festzuschüssen, unterschiedlichen Versorgungsformen, privaten Krankenversicherungen und Zahnersatz aus dem Ausland sehen sich viele Dental- und Praxislabore mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Unternehmer/-innen, die nun auf die BEB Zahntechnik® umstellen und bislang die BEB 97 genutzt haben, stehen vor der Frage, wie die neuen Positionen definiert sind. Neue Materialien in den unterschiedlichen Herstellungsprozessen ermöglichen neue zahntechnische Lösungsansätze. Um diese neuen Leistungen sicher und transparent abzurechnen, kam es zu einer umfangreichen Ergänzung der BEB-Zahntechnik® in den digitalen Leistungen. Nachfolgend werden anhand von drei Versorgungsbeispielen mögliche Abrechnungswege dargestellt.

Beispiel 1

gleichartige Versorgung
Patient GKV
Abrechnung: BEL II & BEB 97
Abformung: konventionell
Auftrag: 16 Zirkonkrone, vollständig keramisch verblendet, 36 Zirkonkrone, vollständig keramisch verblendet

BEL IIAbrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0010Modell2Kontrollmodelle
0023Verwendung von Kunststoff2ggf. für jeweils eine Zahnfleischmaske an 16 und 36
0051Sägemodell2 
0120Mittelwertartikulator1 
9330Versand2 
Wechsel in die BEB 97
0xxxCAD/CAM Auftragsanlage1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Modell einscannen2 
0xxxCAD/CAM Konstruktionsgrenze festlegen2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Konstruktion CAD-Krone – für vollständige Verblendung2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Krone aus Keramik – vollanatomisch2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Krone/Brückenglied nacharbeiten2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Fräsen/Schleifen einer CAD/CAM-Einheit2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Mehraufwand Sintern, je Auftrag1neue Leistung
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik2 
2951Individuell charakterisieren Keramik2 
2965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop2 
Mat.Zirkon2 

Diese Rechnung beschreibt detailliert und realistisch den Herstellungsprozess einer gleichartigen Versorgung. Die Abrechnung wird sich verändern, sobald eine andere Versorgungsart gewählt wird.

Beispiel 2

andersartige Versorgung
Patient PKV
Abrechnung: BEB 97
Abformung: konventionell
Auftrag: 16 Zirkonkrone, vollständig keramisch verblendet, 36 Zirkonkrone, vollständig keramisch verblendet

BEB 97Abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0732Desinfektion2 
0007Kontrollmodell2 
0021Modell für Sägesegmente2 
0103Modellsegment sägen8 
0104Stumpf aus Superhartgips2 
0212Dowel-Pin setzen (nach Anzahl)16 
0213Ausblocken eines Stumpfes2 
0217Stumpf unter Mikroskop vorbereiten2 
0222Modellergänzung aus Kunststoff1 
0301Zahn vermessen2 
0253Split-Cast-Sockel an Modell2 
0402Modellmontage in Mittelwertartikulator I  
0724Zahnfarbenbestimmung II1 
0xxxCAD/CAM Auftragsanlage1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Modell einscannen2neue Leistung
0xxxCAD/CAM Konstruktionsgrenze festlegen2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Konstruktion CAD-Krone – für vollständige Verblendung2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Krone aus Keramik – vollanatomisch2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Krone/Brückenglied nacharbeiten2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Fräsen/Schleifen einer CAD/CAM-Einheit2neue Leistung
2xxxCAD/CAM Mehraufwand Sintern, je Auftrag1neue Leistung
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik2 
2951Individuell charakterisieren Keramik2 
2965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop2 
Mat.Zirkon2 

In diesem Beispiel sind die CAD/CAM-Leistungen unverändert geblieben – die Arbeitsvorbereitung wurde in die entsprechenden BEB-Leistungen transferiert. Betrachten wir dieses Beispiel einmal in der BEB Zahntechnik®.

Beispiel 3

andersartige Versorgung
Patient PKV
Abrechnung: BEB Zahntechnik®
Abformung: konventionell
Auftrag: 16 Zirkonkrone, vollständig keramisch verblendet, 36 Zirkonkrone, vollständig keramisch verblendet

BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
1.10.12.0Eingangsdesinfektion1 
1.01.07.0Modell GKRP2Kontrollmodell, Gegenkiefermodell
1.01.09.0 oder 1.01.10.0Modell ZTG oder Modell ETK1   1  oder
1.02.01.0Pin setzen4– 
1.02.02.0Segment herstellen und bearbeiten4– 
1.02.03.0Stumpfsegment bearbeiten2 
1.09.02.0Modellpaar in Kausimulator montieren1 
5.30.01.0CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag1 
5.41.01.0Einzelmodell scannen1 
5.41.02.0Kieferzuordnung scannen1 
5.40.01.0Segment zum Scannen vorbereiten, je Segment2– 
5.41.03.0Segment/Wax-up scannen, je Scanvorgang2– 
5.31.01.0Scandaten laden1 
5.53.01.0Digitalen Artikulator programmieren1 
5.54.04.0Krone zur mehrflächigen Verblendung konstruieren2 
5.33.01.0Auftrag an CAD/CAM-Betrieb erstellen und versenden1 
1.10.17.0Interne Disposition1Abteilungswechsel
5.35.01.0CAM-Daten für Fräsmaschine anlegen1 
5.80.01.0Objekt nesten, je Zahneinheit2 
5.81.01.0Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit2 
5.82.02.0Handling Sintern keramischer Gerüste1 
5.85.02.0Fräsobjekt Keramik ohne Kaufläche aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit2 
1.17.11.0Handling Keramikbrände1 
2.03.07.0Vollverblendung Keramik2 
5.33.03.0Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern1 
1.14.01.0Versand durch Laborboten2nicht im Praxislabor
Mat.Kunststoffplatte/-schaleggf.je nach Modellsystem
Mat.Fräsmaterial2 
Mat.Verblendkeramik2 

Digitale Leistungen sind im Jahr 2024 eigentlich nichts Außergewöhnliches mehr. Leider ist die Entwicklung der „Hardware“ schneller als die der Abrechnung(-ssoftware). Wir müssen im Bereich der Abrechnung das gleiche Tempo wie in der Fertigung erzeugen. Neue Techniken, Materialien und Situationen benötigen neue Positionen.

Ein Tipp zum Schluss

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es ist an der Zeit, die vergangenen Monate Revue passieren zu lassen. Fragen Sie Ihre Kunden/-innen in diesem Zusammenhang doch einmal nach der digitalen Strategie für 2025, auf die Sie sich (in der Abrechnung und in der Fertigung) einstellen können. So gut wie keine Zahnarztpraxis wird einen Kostenvoranschlag für eine digitale Prothese bei Ihnen anfordern, ohne sich langwierig mit dem Thema beschäftigt zu haben.

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