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Die elektronische Patientenakte kommt: Was Zahnarztpraxen wissen müssen

Symbolbild digitale Zahnarztpraxis shutterstock
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Seit 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland flächendeckend eingeführt. Ab Oktober 2025 wird die Nutzung in allen Zahnarztpraxen und Kliniken verpflichtend. Ursprünglich war der Start für Februar geplant, wurde aber aufgrund technischer Probleme verschoben. Nun sind die Voraussetzungen für einen sicheren Einsatz geschaffen.

Vorteile der ePA für Praxen und Patienten

Die ePA dient als zentrale Sammlung medizinischer Daten wie Befunde, Röntgenbilder und Medikationspläne. Sie verspricht schnellere Diagnosen, eine bessere Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern und weniger Doppeluntersuchungen. Rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine ePA – die Nutzung bleibt jedoch freiwillig.

Herausforderungen und Lösungen

In Testregionen traten technische Schwierigkeiten auf, etwa bei der Integration in bestehende Praxissoftware. Dennoch konnten durch enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wichtige Standards umgesetzt werden, die den sicheren Einsatz gewährleisten.

Vergütung des Aufwands über neue BEMA-Nummern

Die Integration der ePA in den Praxisalltag bringt Aufwand mit sich – doch mit BEMA ePA1 und ePA2 wird dieser Aufwand kompensiert. Mit den BEMA-Nrn. ePA1 und ePA2 sind entsprechende Leistungen nun abrechnungsfähig.  

Fazit:

Die ePA ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen. Praxen sollten sich jetzt vorbereiten: Technik und Abrechnung auf den neuesten Stand bringen und Mitarbeitende schulen, um den verpflichtenden Einsatz ab Oktober reibungslos zu meistern.

Wie die zahnärztlichen Leistungen rund um die elektronische Patientenakte nach BEMA vergütet wird, lesen Sie in folgendem Whitepaper aus dem Spitta-Ratgeber „Die ePA in der Zahnarztpraxis

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Dieser Leitfaden für die Zahnarztpraxis unterstützt Sie mit kompakt aufbereiteten Informationen rund um die elektronische Patientenakte inklusive Checklisten zur Implementierung der ePA in der Zahnarztpraxis und Vorlagen zur Patienteninformation.


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    Autor

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    Redaktion Dentalwelt

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