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Häufig werden im Praxisalltag – auch ohne einen/eine Zahntechniker/-in aus dem Eigenlabor in Anspruch zu nehmen – zahntechnische Leistungen direkt am Behandlungsstuhl oder im sogenannten „kleinen Praxislabor“ durch die zahnmedizinische Assistenz oder die Behandelnden selbst erbracht. Da auch mit der neuen privaten Gebührenordnung mit dem durchschnittlichen Steigerungssatz der Honorarpositionen oft nicht der angemessene Stundensatz der Praxis erzielt werden kann, bietet die zusätzliche Berechnung der Chairside-Laborleistungen eine gute Optimierungsmöglichkeit. Folgende Kriterien sind hierbei nicht außer Acht zu lassen:
- Die zahntechnische Chairside-Leistung, die Sie zusätzlich berechnen möchten, darf nicht bereits Bestandteil der parallel berechneten Honorarposition nach GOZ sein.
- Die Kosten für die Chairside-Leistung müssen angemessen kalkuliert sein. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte – ggf. mit Unterstützung der Steuerberater/-innen – ein Honorar pro Minute ermittelt werden. Gemessen an dem Zeitaufwand der erbrachten zahntechnischen Leistung kann so ein angemessener Betrag für die einzelne Chairside-Leistung ermittelt werden.
Beispiel 1
In der Praxis wird bei einem/einer Patienten/-in nach der Präparation von Zahn 16 für eine Kronenversorgung eine provisorische Versorgung bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Eingliederung der Krone notwendig. Hierzu lässt der/die Behandler/-in nach Abdrucknahme im Eigenlabor im Tiefziehverfahren ein Formteil anfertigen. Dieses Formteil wird am Patienten angepasst, mit Kunststoff gefüllt, zum Provisorium ausgearbeitet und eingesetzt. Gebühr nach GOZ für diese Leistung:
- GOZ 2270: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung
- Bestimmung zu den GOZ-Nrn. 2260 und 2270:Bei Verwendung eines konfektionierten Provisoriums sind die Kosten hierfür gesondert berechnungsfähig. Das Wiedereingliedern desselben Provisoriums, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit der Gebühr nach der Nummer 2260 oder 2270 abgegolten.
Die Formulierung „im direkten Verfahren“ schließt somit alle technischen Arbeitsschritte mit ein, die während der Ausarbeitung des Formteils und dem Einsetzen des Provisoriums am Patienten anfallen. Diese dürfen nicht zusätzlich zur GOZ 2270 nach BEB in Rechnung gestellt werden. Die Herstellung des Formteils im Vorfeld wie auch die nach dem direkten Anpassen des Provisoriums am Patienten erforderliche Überarbeitung des Provisoriums (Glätten, Hochglanzpolitur) separat vom Behandlungsplatz kann aber zusätzlich nach BEB in Rechnung gestellt werden. Sollte diese Leistungsbeschreibung in Ihrer Abrechnungssoftware nicht enthalten sein, generieren Sie selbständig eine neue Leistung und nehmen diese in Ihre Laborliste auf:
- BEB 1404: Formteil für provisorische Versorgung/Preis xy
- BEB 9000: Überarbeiten/Individualisieren eines im direkten Verfahren angefertigten Provisoriums/Preis xy
Weiterhin ist in den allgemeinen Bestimmungen zur GOZ 2270 – anders als aus dem BEMA bekannt – das Wiedereingliedern einer provisorischen Krone, ggf. auch mehrfach, mit abgegolten.
Bei den Anproben des Kronengerüstes vor der endgültigen Eingliederung wird das Provisorium vom Zahn entfernt. Im Anschluss an die Anprobe wird es mit einem provisorischen Zement wieder eingesetzt. Ein Honoraransatz nach GOZ ist für diese Leistung gemäß den allgemeinen Bestimmungen ausgeschlossen. Die notwendige Säuberung des Provisoriums (Entfernen der alten Zementreste, Säubern, Entfetten, Polieren) ist aber wieder als zahntechnische Chairside-Leistung zusätzlich berechenbar. Auch hier kann eine neue BEB-Ziffer in der praxiseigenen Liste angelegt werden, falls noch nicht vorhanden:
- BEB 9001: Vorbereitung einer provisorischen Krone zur Wiederbefestigung/Preis xy
Sollte durch eine Beschädigung eine Reparatur an der provisorischen Krone erforderlich sein, kann auch diese nach BEB berechnet werden:
- BEB 9002: Reparatur/Überarbeiten einer provisorischen Krone vor dem Wiedereinsetzen/Preis xy
Beispiel 2: individuelle Abdrucknahme nach GOZ 5170
Zur individuellen Abformung des präparierten Zahnstumpfs wird ggf. kein laborgefertigter individueller Löffel verwandt, sondern ein konfektionierter Abdrucklöffel, soweit verändert (Verlängerung, Aufbringen von Stopps aus Silikon, Metalllöffel mit Wachs verlängern, Ausblocken aufgrund von vorhandenem Zahnersatz etc.), dass er für diese individuelle Behandlungssituation passt. Als GOZ-Honorar wird hier die Gebührenziffer GOZ 5170 „anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage je Kiefer“ berechnet, wenn die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Kriterien zutreffen. Diese Leistung enthält nur die tatsächliche Abdrucknahme, nicht aber die eben beschriebene Individualisierung des konfektionierten Löffels. Diese Chairside von den Behandelnden erbrachte Leistung kann zusätzlich nach BEB in Rechnung gestellt werden:
- BEB 9003: Individualisierung eines konfektionierten Löffels/Preis xy
Weitere mögliche Chairside-Leistungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste, welche allerdings lediglich als Vorschlag und nicht abschließend zu verstehen ist.
Leistungsbeschreibung | Anmerkung |
Foto- oder Video-Dokumentation | je Fall |
Zahnfarbenbestimmung => für in der Praxis ausgesuchte Zahnfarbe; z.B. nach Farbringmuster | Bei GKV nur außerhalb der Verblendgrenze möglich! |
Individuelle Namenskennzeichnung einer Prothese oder eines KFO-Gerätes | |
Desinfektion, je Vorgang (z.B. Ein- und Ausgangsdesinfektion) | Abdrücke, Provisorien etc. desinfizieren |
Analyse und Planung | |
Prothetische Planung inkl. Modellanalyse | |
Prothetische Alternativplanung | neben prothetischer Planung inkl. Modellanalyse berechenbar, wenn zwei Heil- und Kostenpläne erstellt werden, z.B. für herausnehmbare und festsitzende Versorgung |
Prächirurgische Planung (Aufbereitung von EDV-Daten (DVT) für die chirurgische und implantologische Planung | nicht abrechenbar im zeitlichen Zusammenhang mit GOZ 9000 |
Modellanalyse für Prothetik; Analyse eines Modellpaares inkl. Vermessung und Dokumentation | |
Modellanalyse für KFO; Analyse eines Modellpaares inkl. Vermessung und Dokumentation | |
Modellanalyse für Gnathologie; Analyse eines Modellpaares inkl. Dokumentation | |
Modellanalyse für Implantologie; Analyse eines Modellpaares inkl. Dokumentation | nicht abrechenbar im zeitlichen Zusammenhang mit GOZ 9000 |
Implantatachse und -ort festlegen | nicht abrechenbar im zeitlichen Zusammenhang mit GOZ 9000 |
Implantatachse und – ort mit Planungsprogramm festlegen | nicht abrechenbar im zeitlichen Zusammenhang mit GOZ 9000 |
Implantat-Abutment-Auswahl | Auswahl des geeigneten Abutments z.B. Länge, Gingivahöhe, Angulation, verschraub- oder zementierbar usw. |
Implantataufbau individualisieren | |
Arbeitsvorbereitung | |
Prothese für Abformung umarbeiten | z.B. vor Unterfütterung für das Abtragen des Funktionsrandes |
Individualisieren eines konfektionierten Löffels | z.B. durch Ausblocken, Verlängern, Kürzen usw. |
Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate; geschlossene Abformung individualisieren | |
Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate; offene Abformung individualisieren | |
Basis für neue Abdrucknahme vorbereiten | Prothese oder indiv. Löffel säubern und ggf. Nacharbeiten vor erneuter Abdrucknahme |
Umarbeiten einer Totalprothese zum Funktionslöffel | |
Provisorische Versorgungen | |
Provisorischen Implantataufbau bearbeiten | z.B. provisorische konfektionierte Implantataufbauten kürzen, beschleifen etc. |
Provisorisches Veneer | |
Reparatur eines Provisoriums (Krone, Brückenglied etc.) | |
Überarbeiten, Hochglanzpolieren, Anpassen eines direkt hergestellten Provisoriums | Die einfache Ausarbeitung erfüllt nicht die Voraussetzung einer Berechnung nach § 9 GOZ! |
Provisorische Krone, vor dem Wiederbefestigen säubern, entfetten und polieren | |
Konditionieren und Ätzen | |
Keramik/gegossenes Glas konditionieren | z.B. Silanisieren des Werkstücks |
Metallfläche konditionieren | |
Modellgussteil konditionieren | |
Kunststofffläche konditionieren | |
Keramikzähne (Konfektionszähne) konditionieren | bei Gnathologie, z.B. Gutowski-Prothese |
Keramik/gegossenes Glas ätzen | z.B. Anätzen des Werkstücks |
Instandsetzung Zahnersatz | |
Prothese zur Abformung ausblocken | in Verbindung mit Abformungen/Reparaturen |
Sekundärteleskop mit Kunststoff verschließen | nach Extraktion eines Zahnes |
Sekundärkrone an Prothese wiederbefestigen | |
Zahnfarbenen Kunststoff an Prothese anbringen | |
Verblendung wiederbefestigen | |
Ausarbeiten und/oder Polieren nach direkter Unterfütterung | z.B. nach Implantation oder Freilegung – immer im Zusammenhang mit direkten Unterfütterungen |
Prothese säubern und polieren, je Kiefer | |
KFO-Gerät säubern und polieren, je Kiefer | |
Schiene säubern und polieren, je Kiefer | zu GOZ 7040 ff. |
Krone, vor dem Wiederbefestigen säubern, entfetten und polieren | zu GOZ 2310,2320, 5110,7100 |
Krone für adhäsives Rezementieren vorbereiten | zu GOZ 2310, 2320, 5110, 7100 |
Vorhandene Krone umarbeiten zum Brückenglied | z.B. Zahn/Zahnwurzel wird unter der Kronen entfernt, Brücke wird belassen |
Stiftaufbau an vorhandene Krone anpassen | z.B. Glasfaserstift /Radix-Anker in vorhandene Krone einarbeiten |
Intraorale Reparatur/Erneuerung einer Teil- und/oder Verblendung | ggf. zuzüglich Zahnfarbenbestimmung nach 0723, 0724 |
Schraubenkanal mit Kunststoff verschließen | beim Wiedereinsetzen einer verschraubten Implantatkrone, allerdings nicht bei Erstanfertigung, denn hier ist der Verschluss des Schraubenkanals Teil der Ziffer GOZ 2200 oder GOZ 5000 |
Trepanationskavität mit Kunststoff verschließen | nach endodontischer Behandlung, die eine Trepanation der Krone erforderte |
Verblendung erneuern, direktes Verfahren | |
Prothese an Implantatsituation anpassen | z.B. Ausschleifen einer Prothese nach Implantation |
Prothese an Implantataufbau anpassen | z.B. Ausschleifen der Prothese nach dem Einbringen von Einheilkappen |
Direkte Umarbeitung einer Prothese zur Suprakonstruktion | z.B. durch Einpolymerisieren von Locatoren, zzgl. Materialkosten |
Aktivieren eines Geschiebes | z.B. Aktivieren eines CeKa-Ankers, Steggeschiebes |
Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Ggf. können weitere Leistungen hinzukommen. Eine Haftung und Gewähr werden jedoch ausgeschlossen.
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