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Steuererleichterung: Grundfreibetrag ab 1. Januar 2024 erhöht

Die Ampelkoalition hat die Einkommensteuerfreibeträge ab dem 1. Januar 2024 deutlich erhöht. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau. Durch den Grundfreibetrag soll sichergestellt werden, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch die Einkommensteuer gemindert wird.

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Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Grundfreibetrag für jede Person 11.604 € bzw. 23.208 € für Verheiratete bei gemeinsamer Steuerveranlagung. Derzeit beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 €, für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 21.816 €.

Kinderfreibetrag ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 6.384 € bzw. 3.192 € für jeden Elternteil, derzeit beträgt der Freibetrag 6.024 € bzw. 3.012 € je Elternteil. Damit ist bei einem Ehepaar mit 2 Kindern ein steuerpflichtiges Einkommen von bis zu 35.976 € einkommensteuerfrei.

Für Rückfragen steht Ihnen der Autor zur Verfügung.

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