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Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Grundfreibetrag für jede Person 11.604 € bzw. 23.208 € für Verheiratete bei gemeinsamer Steuerveranlagung. Derzeit beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 €, für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 21.816 €.
Kinderfreibetrag ab 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 6.384 € bzw. 3.192 € für jeden Elternteil, derzeit beträgt der Freibetrag 6.024 € bzw. 3.012 € je Elternteil. Damit ist bei einem Ehepaar mit 2 Kindern ein steuerpflichtiges Einkommen von bis zu 35.976 € einkommensteuerfrei.
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