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Eine eigene Zahnarztpraxis ist mehr als ein Arbeitsplatz – sie ist Lebensmittelpunkt, unternehmerische Verantwortung und langfristige Investition in die eigene Zukunft. Doch was passiert, wenn plötzlich etwas schiefgeht? Wenn Patienten/-innen klagen, die Technik ausfällt, ein Cyberangriff die gesamte IT lahmlegt oder Sie selbst krankheitsbedingt ausfallen?
Berufshaftpflichtversicherung
Zahnärzte/-innen benötigen für die Ausübung ihres Berufs den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadenersatzforderungen von Patienten/-innen, die sich aus der zahnärztlichen Tätigkeit ergeben – etwa bei Behandlungsfehlern, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Streit um unbrauchbaren Zahnersatz. Dabei erfüllt die Berufshaftpflicht gleich mehrere wichtige Funktionen: Berechtigte Ansprüche werden im Sinne des/der Patienten/-in reguliert, unberechtigte Forderungen konsequent abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.
Gute Policen übernehmen zusätzlich die Kosten einer Strafverteidigung, wenn einem/einer Zahnarzt/-ärztin etwa eine Körperverletzung im Rahmen einer Behandlung vorgeworfen wird. Auch Tätigkeitsschäden – etwa wenn während der Behandlung Kleidung beschädigt oder das Handy des/der Patienten/-in versehentlich heruntergeworfen wird – sind in zeitgemäßen Tarifen mitversichert. Ebenso enthalten sind Schäden durch zahnärztliche Fehler bei Zahnersatz sowie typische Umweltrisiken, z.B. durch Amalgamabscheider. Auch betrieblich bedingte Schadenfälle wie verunglückte Patienten/-innen, die im Wartebereich auf nassem Boden stürzen, sollten abgedeckt sein.
- Wichtige Zusatzaspekte für eine umfassende Absicherung
Gerade bei langfristigen Behandlungsverläufen oder Komplikationen kann ein Fehler auch Jahre später zum Streitfall werden. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung bietet eine Nachhaftung von mindestens fünf bis zehn Jahren, auch wenn die Praxis aufgegeben oder verkauft wurde. Praxen mit mehreren Behandlern/-innen sollten darauf achten, dass angestellte Zahnärzte/-innen, Assistenzzahnärzte/-innen, Dentalhygieniker/-innen oder externe Vertreter/-innen in die Police eingeschlossen sind.
Einige Versicherer verlangen hierfür Zusatzbausteine oder Gruppenlösungen, insbesondere bei Praxisgemeinschaften. Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch das Risiko für Hackerangriffe, Datenverluste oder Verstöße gegen die DSGVO. Viele Berufshaftpflichtversicherungen bieten dafür inzwischen optionale Cyberbausteine an – eine ergänzende Cyber-Versicherung bietet jedoch oft den umfassenderen Schutz. Auch Schäden, die durch Praxisgeräte oder Einrichtungen entstehen, sollten mitversichert sein – etwa ein Behandlungsstuhl, der ein Leck in der Wasserleitung verursacht. Ebenso wichtig: Mietsachschäden an den gemieteten Praxisräumen, speziell bei hochwertiger Ausstattung.
- Kosten einer Berufshaftpflicht für Zahnärzte/-innen
Im Durchschnitt bewegen sich die jährlichen Beiträge für Einzelpraxen zwischen 700 und 2.000 Euro. Tarife mit einem Selbstbehalt (z.B. 500 Euro pro Schadenfall) bieten meist günstigere Prämien und sind vor allem eine gute Option, wenn Beitrag gespart werden soll. Bei einem Gruppentarif mit einem Beitrag von deutlich unter 400 Euro pro Jahr ist die persönliche Haftpflicht für die ganze Familie inkludiert.
Inventar- und Technikschutz
Für Zahnarztpraxen ist die Absicherung von Einrichtung und Medizintechnik elementar – schließlich hängen Behandlung, Patientenservice und Einnahmen direkt von einem funktionierenden Praxisbetrieb ab. Der passende Schutz wird je nach Anbieter als Inhaltsversicherung, Inventarversicherung oder Medizintechnikversicherung bezeichnet. Unabhängig vom Namen geht es immer darum, Praxisräume, Einrichtung und Technik gegen äußere und innere Schäden abzusichern. Schäden durch äußere Einflüsse – Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel – werden unter dem Kürzel FELS zusammengefasst.
Mindestens ebenso wichtig sind jedoch die Schäden von innen, also solche, die aus dem Praxisbetrieb selbst heraus entstehen – etwa durch Bedienfehler, Unachtsamkeit oder technische Defekte. Gerade bei hochsensibler Medizintechnik wie Röntgengeräten, Behandlungsstühlen oder Lasersystemen können kleinste Fehler große Schäden verursachen. Ein moderner Technikschutz sollte daher als Allgefahrendeckung ausgestaltet sein: Er sichert alle Risiken ab, die nicht explizit ausgeschlossen sind – inklusive Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Die Selbstbeteiligung sollte im Idealfall niedrig angesetzt sein, um gerade im Ernstfall keine finanziellen Hürden aufzubauen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Neuwertregelung: Viele ältere Verträge leisten den Ersatz nur zum Neuwert, wenn der Restwert der beschädigten Sache noch mindestens 40% beträgt. Fällt dieser Wert – etwa bei älterer, individuell gefertigter Medizintechnik – darunter, wird häufig nur ein Bruchteil der Wiederbeschaffungskosten erstattet. Für Zahnarztpraxen kann das im Schadenfall existenzbedrohend sein. Deshalb ist es entscheidend, dass immer zum Neuwert geleistet wird – unabhängig vom Restwert. Empfehlenswert sind zudem:
- die Mitversicherung von Daten- und Softwarewiederherstellungskosten,
- der Schutz von Datenträgern und digitalen Patientenakten sowie
- eine Erweiterung durch eine Elektronikversicherung für besonders teure Geräte.
Auf einen umfangreichen Schutz der Praxisausstattung sollte nicht verzichtet werden. Sie ist das Herzstück jeder Praxis und gehört daher umfassend versichert. Nur so ist sichergestellt, dass im Ernstfall auch schnell und unkompliziert ein Schaden erstattet wird.
Ausfallversicherung
Ein funktionierender Praxisbetrieb ist das wirtschaftliche Fundament jeder Zahnarztpraxis. Doch was passiert, wenn Behandlungen plötzlich nicht mehr möglich sind – sei es durch einen Wasserschaden oder durch eine eigene Erkrankung? Zwei Versicherungsbausteine helfen, die wirtschaftlichen Folgen abzufedern: die Ertragsausfallversicherung und die Praxisausfallversicherung.
- Ertragsausfallversicherung – bei Sachschäden in der Praxis
Ein Brand, ein Wasserrohrbruch oder Vandalismus: Wenn durch einen versicherten Sachschaden keine Patienten/-innen mehr behandelt werden können, ersetzt die Ertragsausfallversicherung den entgangenen Gewinn sowie fortlaufende Fixkosten – etwa Gehälter, Miete, Leasingraten oder Versicherungsbeiträge. Die Entschädigungsbasis ist der Jahresumsatz der Praxis.
Wichtig ist daher, diesen realistisch zu bemessen. Vor allem wachsende Praxen sollten nicht auf Zahlen der Vergangenheit setzen, sondern die Entwicklung der nächsten 12 bis 18 Monate einkalkulieren. Idealerweise erfolgt die Wertermittlung gemeinsam mit einem/-er Experten/-in oder Fachmakler/-in. Je nach Tarif und Anbieter kann die Leistungsdauer bis zu 36 Monate betragen – das verschafft Sicherheit, selbst bei größeren Schäden mit langen Wiederherstellungszeiten.
- Praxisausfallversicherung – bei Krankheit oder Unfall des/der Behandelnden
Anders sieht es aus, wenn der Ausfall nicht durch einen Sachschaden, sondern durch den/die behandelnde/-n Zahnarzt/-ärztin selbst verursacht wird – etwa durch eine längere Krankheit oder einen Unfall. Dann greift die Praxisausfallversicherung. Diese Police springt ein, wenn der Praxisbetrieb durch die Arbeitsunfähigkeit des Inhabers nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Versichert sind dabei insbesondere die laufenden Fixkosten der Praxis, also z.B. Gehälter, Miete und Nebenkosten, Praxisdarlehen oder Leasingraten, Versicherungsbeiträge und Kosten für eine bezahlte Vertretung. In vielen Tarifen lässt sich auch der entgangene Gewinn mit absichern – was vorwiegend für Einzelpraxen essenziell sein kann. Übrigens: In der Absicherung des persönlichen Einkommens überschneidet sich die Praxisausfallversicherung teilweise mit dem Krankentagegeld, das separat bei der persönlichen Vorsorge zu betrachten ist.
Ob Schaden am Gebäude oder Ausfall der Praxisleitung: Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann ein Praxisstillstand schnell existenzbedrohend werden. Beide Absicherungen – Ertragsausfall bei Sachschäden und Praxisausfall bei Arbeitsunfähigkeit – sollten daher integraler Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts für jede Zahnarztpraxis sein.
Praxisrechtsschutz: Damit Konflikte nicht zum unternehmerischen Risiko werden
Im Praxisalltag eines/-er Zahnarztes/-ärztin kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Patienten/-innen reklamieren vermeintliche Behandlungsfehler oder werfen sogar strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Doch nicht nur medizinische Vorwürfe, sondern auch Streitigkeiten mit Mitarbeitern/-innen, Vermietern/-innen, Lieferanten oder Behörden können erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Eine Praxisrechtsschutzversicherung stellt sicher, dass Sie Ihre Interessen durchsetzen können – ohne aus Kostengründen aufgeben zu müssen. Ein moderner Praxisrechtsschutz umfasst in der Regel mehrere Bausteine:
- Berufs- und Strafrechtsschutz: bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Hygieneverstößen oder unterlassener Aufklärung.
- Arbeitsrechtsschutz: bei Kündigungen, Abmahnungen oder Konflikten im Team – wichtig angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels.
- Mietrechtsschutz: bei Problemen mit dem/der Vermieter/-in der Praxisräume, z.B. bei Mängeln, Modernisierungen oder Kündigungen.
- Vertragsrechtsschutz: bei Streitigkeiten mit Lieferanten, Geräteherstellern, IT-Dienstleistern oder Laboren.
- Verwaltungsrechtsschutz: bei Auseinandersetzungen mit Kammern, Approbationsbehörden oder dem Gesundheitsamt.
- Steuer- und Sozialversicherungsrechtsschutz: z.B. bei Streit um die Anerkennung von Praxiskosten, Lohnabrechnungen oder im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Nicht alle Leistungen sind in Basistarifen automatisch enthalten. Gerade der Vertragsrechtsschutz muss oft separat eingeschlossen werden. Ebenso sollte geprüft werden, ob auch der aktive Strafrechtsschutz bei angeblich vorsätzlichen Handlungen abgesichert ist – denn solche Vorwürfe stehen schnell im Raum, auch wenn sie sich später als haltlos herausstellen. Wer neben dem Praxisrisiko auch seinen privaten Rechtsschutz abdecken möchte, dem werden Paketlösungen mit attraktiven Konditionen angeboten.
Cyberversicherung: Schutz vor digitalen Risiken in der Zahnarztpraxis
Zahnärztliche Versorgung basiert heute auf hoch digitalisierten Prozessen – von der digitalen Patientenakte über Terminbuchung und Abrechnung bis zur vernetzten Medizintechnik. Doch gerade diese IT-gestützten Strukturen machen Zahnarztpraxen anfällig für Cyberangriffe, die schwerwiegende Folgen haben können: Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder sogar Bußgelder wegen Datenschutzverstößen. Eine Cyberversicherung schützt vor genau diesen Risiken – und sollte heute fester Bestandteil des Praxisschutzes sein. Aber was genau kann passieren? Typische Szenarien in der Zahnarztpraxis sind:
- Schadsoftware (Viren, Trojaner, Ransomware) verschlüsselt Daten oder sabotiert Praxissoftware – oft verbunden mit Lösegeldforderungen
- Hackerangriff auf das Bezahlsystem, z.B. mit Zugriff auf Kontodaten oder missbräuchlicher Abbuchung
- Datendiebstahl oder -verlust, z.B. bei einem Servereinbruch oder fehlerhafter externer Speicherung
- Verletzung der DSGVO, etwa durch fahrlässige Weitergabe von Gesundheitsdaten oder mangelhaften Zugriffsschutz
- Mitarbeiterfehler, z.B. Klick auf eine Phishing-Mail, die das gesamte System infiziert
Gerade in Zahnarztpraxen, wo sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden, können Datenschutzverstöße auch behördliche Verfahren und hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Ein leistungsstarker Tarif bei einer Cyberversicherung für Zahnärzte/-innen sollte folgende Bausteine enthalten:
- Kostenübernahme bei IT-Schäden, z.B. durch Viren, Ransomware oder Systemausfälle
- Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Angriff
- Versicherung des Ertragsausfalls bei Betriebsunterbrechung infolge eines Cybervorfalls
- Abwehr und Regulierung bei DSGVO-Verstößen inkl. Bußgelder im Rahmen gesetzlicher Zulässigkeit
- Kosten für Krisenmanagement und IT-Forensik
- Soforthilfe durch externe Spezialisten/-innen (24/7-Notfall-Hotline) zur Eindämmung des Schadens
- Reputationsschutz: z.B. Kommunikation mit Patienten/-innen, Website-Absicherung oder PR-Maßnahmen
- Versicherung von Drittschäden, z.B. wenn Patientendaten missbraucht werden und Klagen folgen
Der Schutz sollte nicht nur den eigenen IT-Schaden abdecken, sondern auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall enthalten – damit Fixkosten wie Gehälter oder Leasingraten weitergezahlt werden können. Besonders wichtig ist, dass auch Fehler durch Mitarbeitende (z.B. Fehlbedienung, fahrlässige Weitergabe von Zugangsdaten) mitversichert sind – denn sie sind eine der häufigsten Ursachen für Cybervorfälle im Mittelstand. Cyberrisiken sind längst keine rein digitale Bedrohung mehr – sie haben reale, finanzielle und juristische Folgen. Zahnärzte/-innen, die ihre Praxis zukunftssicher aufstellen wollen, sollten auf eine Cyberversicherung nicht verzichten. Denn wer auf digitale Prozesse setzt, benötigt auch digitalen Schutz.
Der richtige Schutz und persönliche Vorsorge
Die Absicherung der Zahnarztpraxis ist das eine – aber was passiert, wenn die Praxisinhaber/-innen selbst plötzlich ausfallen? Viele Zahnärzte/-innen unterschätzen dieses persönliche Risiko – und sind im Fall von längerer Krankheit oder dauerhafter Berufsunfähigkeit unzureichend geschützt. Dabei ist die eigene Arbeitskraft das wertvollste Kapital. Zahnärztliche Leistungen sind nicht delegierbar – sie erfordern Präzision, volle körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie das Vertrauen der Patienten/-innen. Schon eine Einschränkung der Motorik, des Sehvermögens oder der Belastbarkeit kann das Aus bedeuten.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Existenzsicherung für den Ernstfall
Zwar sind Zahnärzte/-innen über das Versorgungswerk abgesichert, das eine Berufsunfähigkeitsrente vorsieht. Doch viele Versicherte übersehen, dass
- die Leistung erst bei vollständiger und dauerhafter Aufgabe der Tätigkeit erfolgt – wer seine Praxis bei teilweiser Einschränkung weiterführen möchte, erhält in der Regel keine Unterstützung,
- eine vorübergehende Berufsunfähigkeit, wie sie z.B. nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung auftreten kann, nicht automatisch zur Rentenzahlung führt,
- auch individuelle Lebenshaltungskosten, finanzielle Verpflichtungen oder private Vorsorgeziele durch die pauschale Versorgung häufig nicht ausreichend abgedeckt werden.
Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet die nötige Flexibilität und Sicherheit: Sie sichert entweder das Einkommen insgesamt oder einen festgelegten monatlichen Bedarf – z.B. zur Finanzierung von Familie, Wohnkosten, Altersvorsorge oder anderen Lebenshaltungskosten.
Krankentagegeldversicherung: Schutz bei längerer Krankheit
Hand in Hand mit der BU geht die Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Während angestellte Arbeitnehmer/-innen nach sechs Wochen Lohnfortzahlung ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, müssen selbstständige Zahnärzte/-innen privat vorsorgen. Die Krankentagegeldversicherung sichert das persönliche Einkommen individuell, flexibel und taggenau. Dabei entscheidet der/die Versicherte selbst:
- Ab wann soll die Zahlung beginnen? Möglich sind z.B. der 4., 8., 15., 22. oder 43. Krankheitstag.
- Wie hoch soll der Tagessatz sein? Er richtet sich nach dem Bedarf und dem tatsächlich bei Krankheit wegfallenden Einkommen und wird im Leistungsfall pro Kalendertag ausgezahlt.
Beispiel: Bei einem Tagessatz von 200 € ergibt sich eine Ersatzleistung von 6.000 € pro Monat – steuerfrei.
Abstimmung mit der Praxisausfallversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sichert das persönliche Einkommen – die Praxisausfallversicherung dagegen deckt fixe Betriebskosten der Praxis. Beide Versicherungen greifen bei längerer Erkrankung – müssen aber aufeinander abgestimmt werden. Das bedeutet
- keine Überschneidungen bei der Leistungsdauer,
- klare Trennung von Einkommen und Betriebskosten sowie
- gemeinsame Betrachtung im Beratungsgespräch.
Um eine Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, beide Absicherungen sinnvoll zu verzahnen.
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