Neue GKV-Leistung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben künftig einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das wichtigste GKV-Beschlussgremium – am Donnerstag in Berlin entschieden. Die Initiative hierzu ging von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) aus, die als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA einen eigenen Richtlinienentwurf in die Beratungen eingebracht hatte.
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