Allgemeine Abrechnung
Aktuell hat der Bundesrat einer Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zugestimmt. Die einfachen Gebührensätze werden pauschal um 12 % angehoben. Für Beratertätigkeit gibt es 30 % mehr. Die letzte Erhöhung erfolgte 2008. Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) zeigt sich verwundert über das augenscheinliche Ungleichgewicht bei der Behandlung von Mensch und Tier. Während die Novellierung der GOZ 1988 „kostenneutral“ erfolgt ist, gewährte der Verordnungsgeber bei der Novellierung 2012 laut seiner Schätzung 6 Prozent mehr Volumen. Eine Punktwertanhebung erfolgte nicht.
Redaktion Dentalwelt • Dentalbranche •