Amalgam gesundheitlich unbedenklich
Amalgam ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kariesdefekte im Seitenzahnbereich in der Regel das Füllungsmaterial der Wahl. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zum Übereinkommen von Minamata durch den Bundesrat hin. Das Übereinkommen soll Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen.
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