„Aufklärung und Dokumentation sind der rote Faden im Patientenrechtegesetz“
Die Arzthaftung ruht auf drei Pfeilern: Nummer eins ist der Behandlungsfehler im engeren Sinn, Nummer zwei ist ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und Nummer 3 ist der Verstoß gegen die Dokumentationspflicht. Die Ärzte fühlen sich durch Studium und Weiterbildung auf dem ersten Gebiet, dem Behandlungsfehler im engeren Sinne, besser ausgebildet, als bei der Aufklärung und Dokumentation. Hinzu kommt, dass bei einem Behandlungsfehler im engeren Sinne der Patient beweispflichtig ist. Bei den Punkten Aufklärung und Dokumentation ist jedoch der Arzt beweispflichtig. Er muss eine korrekte Aufklärung und Dokumentation beweisen.
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