Selbstständigkeit
Bereits seit vielen Jahren hat sich der Dentista e. V. für die Absicherung von selbständigen Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen eingesetzt, die rund um die Geburt und die ersten Wochen mit dem Kind keine berufliche Tätigkeit leisten wollten oder konnten. Bislang scheiterten alle Versuche an dem Dogma, dass Schwangerschaft keine Krankheit sei und schwangerschaftsbedingte Ausfälle nicht versicherungsfähig. Dies ändert eine Passage im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), im Rahmen einer Presseinformation zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers wie folgt kurz zusammengefasst: „Privat krankenversicherte selbstständige Frauen werden während der Schutzfristen*) nach dem Mutterschutzgesetz finanziell besser abgesichert. Durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes haben selbstständige Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Dann können Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von finanziellen Erwägungen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie in dieser Zeit beruflich tätig sein wollen.“
Redaktion Dentalwelt • Dentalbranche •