Digitalisierung muss einen Mehrwert bieten
Anlässlich der Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) betont die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre grundsätzliche Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen – allerdings unter der Bedingung, dass die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte führen. Zahlreiche Regelungen im DigiG-Entwurf bleiben allerdings hinter diesem Anspruch zurück.
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