ZäPP: Teilnahmefrist nochmals verlängert
Die Abgabefrist für die Erhebungsunterlagen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) ist ein weiteres Mal verlängert worden. Zahnarztpraxen in ganz Deutschland haben bei der laufenden Erhebung noch bis zum 7. Januar 2019 Zeit, die benötigten Unterlagen einzureichen. Das ZäPP ist eine neue, systematische Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Die viele Jahre bewährte Kostenstrukturerhebung der KZBV wird im Rahmen des ZäPP deutlich erweitert fortgesetzt.
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