FVDZ-Vorstand begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürwortet den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dass die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin bis Ende 2019 reformiert werden muss, weil sie momentan in einigen Punkten verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber muss zukünftig gewährleisten, dass neben der Abiturnote auch andere Kriterien in Erwägung gezogen werden. Das Auswahlverfahren ist aber weiterhin unabdingbar.
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