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Management

Neue Arzneimittel – G-BA definiert Verfahrensregeln bei vorangegangener EU-Bewertung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen weiteren Schritt vollzogen, um die europäische Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) mit der nationalen frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in Deutschland zu verbinden. Durch die Anpassung der Verfahrensordnung und der zugehörigen Module für die Dossiererstellung etablierte der G-BA ein aufwandsarmes Vorgehen für pharmazeutische Unternehmen: Damit können diese auf bereits auf europäischer Ebene eingereichte Unterlagen und Daten verweisen.

Hitzefrei im Büro? Was wirklich gilt!

Die Sonne brennt und die Temperaturen werden immer unerträglicher. Da stellt sich schnell die Frage – darf ich deshalb einfach früher gehen oder zu Hause bleiben? Leider nein. Doch der Arbeitgeber ist bei hohen Temperaturen nicht aus dem Schneider. Er hat klare Pflichten!

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