Anzeige

Management

Nichts Schöneres auf Erden als Beschwerden!?

Die wenigsten Menschen empfinden Beschwerden als angenehm. Doch wir sollten dankbar sein, wenn die Kritik unserer Patienten uns erreicht und wir die Chance haben, es bei ihrem nächsten Besuch besser zu machen. Schlecht für die Praxis wäre es, wenn es kein nächstes Mal gäbe und die Klagen des Patienten seinen Bekanntenkreis erreichten. Deshalb: offen sein und sogar aktiv nachforschen, wie es um die Befindlichkeit des Patienten steht. Unsere Autorin verrät, wie man Patienten dazu einlädt, ihre Meinung zu sagen.

Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe gesetzlich zu sichern und den Einfluss externer Finanzinvestoren in Steuerberatungskanzleien auszuschließen. Was für Steuerberater als zwingend notwendig erkannt wird, gilt in gleicher Weise für die zahnärztliche Berufsausübung: Medizinische Entscheidungen müssen allein am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein – nicht an Renditeerwartungen.

Wenn Fantasie die Zahnbürste schwingt

Zum Internationalen Kinderbuchtag am 2. April rückt proDente e.V. die Verbindung von Leseförderung und Zahngesundheit in den Fokus. Mit zwei Kinderbüchern zeigt die Initiative, wie Lesen die Entwicklung von Sprache, Kreativität und Konzentration unterstützt und zugleich Zahnpflege spielerisch vermittelt werden kann. Die Bücher eignen sich für die aktive Förderung in Kindergärten und Zahnarztpraxen und stellen dabei die Verbindung von Lesefreude und Zahnpflege in den Mittelpunkt.

14. Bad Homburger Medizinrechtstage

Vom 18. bis 20. Juni 2026 finden die 14. Bad Homburger Medizinrechtstage statt. Der Onlinekongress richtet sich an Ärzte, Zahnärzte und Zahntechniker und bereitet komplexe juristische Themen praxisnah auf. Auf der Agenda stehen brandaktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Telematikinfrastruktur 2026, Plattformmodelle nach § 306 SGB V, ärztliches Werberecht, BAGs sowie Antikorruptionsrecht.

Anzeige